Reisevertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

GESETZGEBENDE QUELLEN

Der Verkauf von touristischen Paketen, deren nationale und internationale Dienstleistungen erbracht werden sollen, unterliegt:

  • aus den Artikeln 32 bis 51 Novizen des Gesetzesdekrets vom 23. Mai 2011, n. 79 ("Tourismusgesetz");
  • durch die Bestimmungen des Gesetzesdekrets vom 6. September 2005, n. 206 ("Verbrauchercode") als kompatibel;
  • bis zu seiner Aufhebung und gegebenenfalls durch die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 1084/1977 der Ratifizierung und Durchführung des am 23.04.1970 in Brüssel unterzeichneten Internationalen Übereinkommens über den Reisevertrag (CCV);
  • gegebenenfalls durch die Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs über Verkehr und Mandat.
    Die Bestimmungen in Titel VI Kapitel I des Gesetzesdekrets Nr. 79/2011 gelten nicht für:
    a) Pakete und damit verbundene touristische Dienstleistungen, deren Dauer weniger als 24 Stunden beträgt, sofern keine Übernachtung inbegriffen ist;
    b) Pakete und damit verbundene Reisedienstleistungen, die im Rahmen einer allgemeinen Vereinbarung für die Organisation von Reisen professioneller Art erworben wurden, die zwischen einem Fachmann und einer anderen natürlichen oder juristischen Person geschlossen wurden, die im Rahmen ihrer eigenen gewerblichen, unternehmerischen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

DEFINITION "Touristenpaket"

Gemäß Artikel 33 des Gesetzesdekrets Nr. 79/2011 besteht das touristische Paket aus der Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von touristischen Dienstleistungen - zum Zweck derselben Reise oder desselben Urlaubs

DIE RESERVIERUNG

Der Reisende mit vorheriger Ankündigung auf einem dauerhaften Medium spätestens sieben Tage vor Beginn des Pakets an DOLOMITES HOLIDAYS in der Agentur oder per E-Mail. Die Annahme der Reservierung gilt nur dann als gültig, wenn auf die Bestätigung sofort eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtkosten folgt. Der Restbetrag muss spätestens eingegangen sein 15 Tage vor der Abreise. Für Buchungen innerhalb gemacht 14 Tage Ab dem Abreisetag muss der Restbetrag gleichzeitig mit der Buchung bezahlt werden.
Falls die Anzahlung oder der Restbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist eingeht, hat DOLOMITES HOLIDAYS das Recht, die Buchung bei Bedarf zu stornieren. Alle Preise beinhalten Service-Prozentsätze und Mehrwertsteuer. Bei Erhöhungen derselben werden die Quoten an die Schwankungen angepasst.

VOM KUNDEN ANGEFORDERTE ÄNDERUNGEN

Bereits akzeptierte Änderungen an Reservierungen verpflichten den Veranstalter nur insoweit, als sie erfüllt werden können. In jedem Fall beinhaltet der Änderungsantrag die Belastung des Kunden mit den höheren Kosten. Die Reduzierung einer beträchtlichen Anzahl von Teilnehmern innerhalb einer Gruppe gilt als teilweise Stornierung und unterliegt den in Art. XNUMX angegebenen Strafen. Rückzug.

ÄNDERUNGEN, DIE DER KUNDE NACH SEINER ANKUNFT IM HOTEL ERFORDERLICH HAT

Eine vorzeitige Abreise in Bezug auf den vereinbarten Abreisetag wird für den gesamten Aufenthalt berechnet.

ÄNDERUNGEN NACH DER ABFAHRT

Wenn der Veranstalter nach der Abreise keinen wesentlichen Teil der im Vertrag vorgesehenen Leistungen erbringen kann, arrangiert er alternative Lösungen ohne Preisaufschläge oder erstattet dem Kunden die Differenz, wenn die erbrachten Leistungen einen geringeren Wert als die erbrachten haben .

VERPFLICHTUNGEN DER TEILNEHMER

Die Teilnehmer müssen über einen individuellen Reisepass oder ein anderes Dokument verfügen, das für alle von der Reiseroute erfassten Länder gültig ist, sowie über eventuell erforderliche Aufenthalts- und Transitvisa und Gesundheitsbescheinigungen. Sie müssen die Regeln der normalen Vorsicht und Sorgfalt sowie alle vom Veranstalter bereitgestellten Informationen sowie die Vorschriften und administrativen oder gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf das Touristenpaket einhalten. Die Teilnehmer haften für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Veranstalter alle in seinem Besitz befindlichen Dokumente, Informationen und Elemente zur Verfügung zu stellen, die zur Ausübung des Rechts auf Abtretung gegenüber für den Schaden verantwortlichen Dritten nützlich sind, und ist gegenüber dem Veranstalter für alle Schäden verantwortlich, die durch das Recht auf Abtretung verursacht wurden.

RÜCKTRITT

Der Reisende kann jederzeit vor Beginn des Touristenpakets vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Veranstalter die entstandenen Kosten erstattet.
Der Pauschalreisevertrag kann Standardkosten für den Rücktritt vorsehen, die auf der Grundlage des Zeitpunkts des Rücktritts vom Vertrag berechnet werden.

30% der Teilnahmegebühr für den Widerruf bis zu 30 Tage ab dem Abreisedatum;
50% der Teilnahmegebühr für den Widerruf bis zu 20 Tage ab dem Abreisedatum;
75% der Teilnahmegebühr für den Widerruf bis zu 10 Tage ab dem Abreisedatum;
Nach dieser Frist werden keine Rückerstattungen mehr vorgenommen.

Im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (Erdbeben, Naturkatastrophen, Terrorakte, Pandemien) am Bestimmungsort oder in unmittelbarer Nähe, die erhebliche Auswirkungen auf die Ausführung des Pakets oder den Transport von Passagieren nach haben Am Bestimmungsort hat der Reisende das Recht, vor Beginn des Pakets vom Vertrag zurückzutreten, ohne Rücknahmekosten zu zahlen, und die geleisteten Zahlungen vollständig zu erstatten, hat jedoch keinen Anspruch auf weitere Entschädigung.

Beim Kauf von Tagesausflügen erfolgt keine Rückerstattung, wenn diese nicht verwendet werden.

ERSATZTEILE UND PRAXISAUSTAUSCH

Der entsagende Kunde kann durch eine andere Person ersetzt werden, sofern:
a) Der Veranstalter wird mindestens 7 Werktage vor dem für die Abreise festgelegten Datum schriftlich informiert und erhält gleichzeitig eine Mitteilung über die persönlichen Daten des Erwerbers. b) der Ersatz erfüllt alle Bedingungen für die Nutzung des Dienstes (Artikel 39 des Touristengesetzbuchs) und insbesondere die Anforderungen in Bezug auf Reisepass, Visa und Gesundheitsbescheinigungen; c) Der Erwerber erstattet dem Veranstalter alle Kosten für den Ersatz in Höhe von 50 €. Der Übertragende und der Erwerber sind auch gemeinsam für die Zahlung des Restbetrags des Preises sowie der im Schreiben genannten Beträge verantwortlich c) dieses Artikels. In Bezug auf einige Arten von Diensten kann es vorkommen, dass ein Drittanbieter die Änderung des Namens des Erwerbers nicht akzeptiert, selbst wenn diese innerhalb der unter Buchstabe a) genannten Frist erfolgt. Der Veranstalter haftet daher nicht für die Nichtannahme der Änderung durch Drittanbieter. Diese Nichtannahme wird vom Veranstalter den Interessenten vor Reiseantritt unverzüglich mitgeteilt. Der Kunde kann den Transfer auch zu einem anderen Feiertag oder zu einem anderen Datum beantragen, sofern er der Organisation mindestens 4 Wochen vor dem ursprünglich gebuchten Urlaub und gegen Zahlung einer Gebühr von 50 € pro Person mitgeteilt wird.

BESCHWERDEN UND BESCHWERDEN

Ein Versäumnis bei der Vertragserfüllung muss vom Verbraucher unverzüglich bestritten werden, damit der Veranstalter, sein örtlicher Vertreter oder die Begleitperson unverzüglich Abhilfe schaffen können. Der Verbraucher muss unter Strafe des Verfalls eine Beschwerde einreichen, indem er dem Veranstalter oder dem Verkäufer spätestens 10 Werktage ab dem Datum der Rückgabe an den Abfahrtsort einen eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung zusendet.

HAFTUNGSREGIME

Der Veranstalter haftet für Schäden, die dem Touristen aufgrund der vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen entstehen, unabhängig davon, ob diese von ihm persönlich oder von Drittanbietern erbracht werden, es sei denn, er weist nach, dass die Veranstaltung von der Tatsache abgeleitet ist des Touristen (einschließlich Initiativen, die dieser im Rahmen der Erbringung der touristischen Dienstleistungen unabhängig ergriffen hat) oder der Tatsache, dass ein Dritter unvorhersehbarer oder unvermeidlicher Natur ist, aufgrund von Umständen, die nicht mit der Erbringung der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen zusammenhängen aufgrund unvorhersehbarer Umstände, höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die der Veranstalter selbst nach professioneller Sorgfalt nicht vernünftigerweise vorhersehen oder lösen konnte.

VERPFLICHTUNG DER UNTERSTÜTZUNG

Der Veranstalter ist verpflichtet, den Touristen nach dem Kriterium der beruflichen Sorgfalt unter ausschließlicher Bezugnahme auf die gesetzlich oder vertraglich zu tragenden Verpflichtungen zu unterstützen. Der Veranstalter und der Vermittler werden von ihrer jeweiligen Verantwortung befreit (Artikel 15 und 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), wenn der Tourist auf die Nichterfüllung oder unvermeidbare Ausführung eines Vertrages zurückzuführen ist oder auf die Tatsache eines unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Dritten zurückzuführen ist. oder es wurde durch ein zufälliges Ereignis oder höhere Gewalt verursacht.

VERSICHERUNG

Um die genaue Durchführung der Aktivität gemäß LR 33/2002 zu gewährleisten, hat WILD in der DOLOMITI eine spezielle professionelle RC-Versicherungspolice n festgelegt. 166603804 der UNIPOLSAI-Gesellschaft von Rom.

GARANTIEFONDS

DOLOMITES HOLIDAYS ist in der Insolvenz- oder Insolvenzgarantie www.nobis.it mit Sitz in Borgata Torinese 10071 (TO) eingetragen - Zertifikat / Police n. 6006002438 / U im Sinne der Bestimmungen der Kunst. 47 Absätze 3 und 49, Gesetzesdekret 79/2011 und ss. mm.

BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

Gemäß Artikel 67 Absatz 2 des Gesetzesdekrets Nr. 79/2011 hat der Tourist das Recht, vor Schiedsverfahren oder Schlichtungskommissionen auf freiwillige oder gemeinsame Verhandlungsverfahren oder das Vermittlungsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern und Nutzern über die Erbringung von touristischen Dienstleistungen zurückzugreifen, die im Sinne der Kunst festgelegt sind. 2, Absatz 4, Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 580/1993.
Im Vermittlungsverfahren haben Touristen das Recht, Verbraucherverbände zu nutzen. Dieses Vermittlungsverfahren ist in den Artikeln 140 und 141 des Gesetzesdekrets Nr. 206/2005.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt italienisches Recht, sofern die zwingenden Vorschriften zum Schutz des Reisenden und des Verbrauchers nichts anderes vorsehen.
Im Falle eines Streits zwischen den Parteien ist das zuständige Gericht das des Wohnsitzes des Verbrauchers, sofern es sich in Italien befindet. Andernfalls ist ausschließlich der GERICHTSSTAND VON BELLUNO zuständig.
Die Reiserouten können aus technischen und betrieblichen Gründen, die zum Zeitpunkt der Programmierung nicht vorhersehbar sind, Änderungen unterliegen. Einige Besuche könnten rückgängig gemacht oder abgesagt werden. Wir werden versuchen, die geplanten Programme und Dienstleistungen so weit wie möglich unverändert zu lassen.
Aus technischen und organisatorischen Gründen können einige Reisen einer Datumsänderung unterliegen.

OBLIGATORISCHE KOMMUNIKATION

Gemäß Artikel 16 des Gesetzes 269 vom 03 „bestraft das italienische Gesetz Verbrechen im Zusammenhang mit Prostitution und Pornografie mit einer Freiheitsstrafe“.

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